Der Energieausweis ist mit dem
Typenschein für ein Auto vergleichbar. Viele interessante
Kennwerte eines Hauses (z.B. der zu erwartende
Heizenergieverbrauch) sind darin enthalten. Ab 01. Jänner
2008 ist bei Errichtung eines Neubaus aller
Gebäudekategorien die Erstellung eines Energieausweises
verpflichtend.
Für bestehende öffentliche Gebäude oder beim Verkauf oder
der Vermietung eines Objektes ist es spätestens ab Beginn
2009 notwendig einen Energieausweis vorzuweisen, der nicht
älter als 10 Jahre sein darf. Dieser Ausweis ermöglicht dann
sowohl Bauherren als auch Mietern oder Käufern einen
Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz des
Gebäudes und muss darüber hinaus Empfehlungen für
Verbesserungsmaßnahmen enthalten.> Er zertifiziert also
nicht nur das Gebäude, sondern zeigt darüber hinaus auch
Vorschläge zukünftiger Modernisierungen auf!
In größeren öffentlichen Gebäuden oder
Gebäuden mit hoher Publikumsfrequenz wie Einkaufszentren ist
der Energieausweis an gut sichtbarer Stelle anzubringen.
Der Nutzen:
▪ Transparenz hinsichtlich der
thermischen Qualität von Gebäuden und
Effizienz der Energiesysteme
▪ Anreiz für Verbesserungen zur Senkung der Energiekosten
▪ Wertsicherung bzw. –steigerung von Immobilien
▪ Vorteile auf dem Immobilienmarkt bei Verkauf und
Vermietung durch einfache
Vergleichbarkeit des Energiebedarfs von Gebäuden
▪ Erreichung der Klimaschutzziele im Rahmen des
Kyoto-Protokolls
Die Berechung:
Die Basis des Energieausweises ist die
Berechnung der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes, die
neben der Gebäudehülle (wie schon in den jetzt ausgestellten
Energieausweisen) auch Heizungsanlage, Warmwasserversorgung,
Klimaanlage, Belüftung und bei Nutzbauten auch die
eingebaute Beleuchtung berücksichtigen muss.
Der Ratgeber:
Wir unterstützen Sie gerne bei der
Erstellung Ihres Energieausweises durch unsere ausgebildeten
Experten. Zusätzlich stehen wir Ihnen jederzeit für ein
persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
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